Am Mittwoch, den 12.08.20 beginnt für alle Kinder der 2. – 4. Klassen um 9 Uhr wieder der Unterricht. Wir hoffen, dass Sie sich alle gut erholen konnten und trotz vieler Corona-Einschränkungen eine schöne Zeit als Familie miteinander verbringen konnten.

Das Schulministerium sieht einen „angepassten Schulbetrieb“ vor. Viele Informationen haben Sie bestimmt schon der Presse entnommen. Für unsere Schule haben wir folgende Regelungen festgelegt:

Wir starten am Mittwoch, 12.08.2020 um 9.00 Uhr. Die Kinder können ab 08.45 Uhr zur Schule kommen und sich direkt in ihren Klassenraum begeben. Der Unterricht endet an diesem Tag für alle Kinder um 11.40 Uhr. Im Anschluss ist die OGS geöffnet.

Am Donnerstag haben alle Kinder von 8.10 Uhr bis 11.40 Uhr Unterricht, die OGS ist geöffent. Ab Freitag gilt der neue Stundenplan.

Grundsätzlich ist Unterrichtsbeginn um 8.10 Uhr. Die Kinder können ab 7.50 Uhr zur Schule kommen. Sie begeben sich direkt in ihren Klassenraum und halten sich nicht auf dem Schulhof auf. Sie nutzen das Treppenhaus, das direkt zu ihrer Klasse führt und gehen immer ganz rechts.

Auf dem gesamten Schulgelände und im Schulgebäude besteht die Verpflichtung, die Mund-Nase-Bedeckung (MNB) zu tragen. Im Unterricht, wenn die Kinder ihren Sitzplatz eingenommen haben, dürfen die Masken abgelegt werden. Jedes Kind muss mit einer MNB ausgestattet sein. Wir werden weiterhin sehr auf die Hygieneregeln (Händewaschen, Lüften, Abstand halten, Niesetikette) achten.

Ein Jahrgang (nicht eine Klasse) bildet eine Lerngruppe. Das bedeutet, dass alle Kinder eines Jahrgangs gemeinsam Pause machen können und auch im Rahmen der OGS gemeinsam spielen können.

Der Sportunterricht soll bis zu den Herbstferien nach Möglichkeit draußen stattfinden. Der Schwimmunterricht kann erst einmal nicht stattfinden. Wir teilen den Kindern das Alternativprogramm mit. Streicherklassenunterricht startet, sobald der Umbau in der Schule so weit fortgeschritten ist, dass wir entsprechende Räume zur Verfügung haben.

Schulpflicht: Für alle Kinder besteht Schulpflicht. Bei Schülerinnen und Schülern mit relevanten Vorerkrankungen entscheiden die Eltern, ob für ihr Kind eine gesundheitliche Gefährdung durch den Schulbesuch entstehen könnte. In diesem Fall benachrichtigen die Eltern unverzüglich die Schule und teilen dies schriftlich mit.

Anders als vor den Sommerferien besteht für Kinder, die mit Eltern oder Geschwistern zusammenleben, die einer Corona-Risikogruppe angehören, Schulpflicht. Die Nichtteilnahme am Präsenzunterricht zum Schutz ihrer Angehörigen kann nur in eng begrenzten Ausnahmefällen und nur vorübergehend in Betracht kommen. Dies setzt voraus, dass ein ärztliches Attest des betreffenden Angehörigen vorgelegt wird, aus dem sich die Corona-relevante Vorerkrankung ergibt.

Krankmeldung: Kinder, die krank sind gehören nicht in die Schule. Das gilt ganz besonders in diesen Zeiten. Bei Husten oder Fieber darf Ihr Kind nicht in die Schule kommen. Auch „Schnupfen“ kann eine beginnende Corona-Infektion sein. Ihr Kind muss 24 Stunden zu Hause beobachtet werden und darf danach wieder in die Schule, wenn keine weiteren Krankheitsanzeichen hinzugekommen sind. Im Zweifelsfall müssen wir Ihr Kind in der Schule isolieren und abholen lassen. Helfen Sie mit, dies zu vermeiden.

Eltern dürfen den Schulhof und das Schulgebäude nur nach Terminvereinbarung betreten.
Eine Ausnahme bildet die Abholsituation nach der OGS. Dafür gehen Sie bitte nicht über den Schulhof, sondern nutzen den Eingang am Bauzaun an der Hanbrucher Straße. Bitte tragen Sie dabei eine Maske. Holen Sie die Kinder nicht aus den Klassenräumen ab.

Fahrradinfos:

Um ein Verkehrschaos vor den Schulen zu vermeiden, hat die städtische Kampagne "FahrRad in Aachen"unter www.aachen.de/radfahren einige Tipps für den Schulweg zusammengestellt. Vielleicht finden Sie da ja einige interessante Infos!

Wir alle freuen uns auf die Kinder und wünschen uns, dass dieses Schuljahr gesund und relativ „normal“ stattfinden kann.

Mit vielen Grüßen

Stefanie Krapp - 11.08.20